Jede Ärztin und jeder Arzt und jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt, die oder der in der onkologischen Versorgung tätig ist und entweder eine bösartige Tumorerkrankung oder eine gutartige Tumorerkrankung des zentralen Nervensystems diagnostiziert, behandelt oder eine Statusänderung im Verlauf inklusive Tod durch die Tumorerkrankung diagnostiziert, ist sowohl an das EKN als auch an das KKN meldepflichtig. Das KKN erfasst neben Diagnosedaten auch Behandlungs- und Verlaufsdaten.