Liebe Leserinnen und Leser,
im heutigen Newsletter wenden wir uns vordergründig an Dermatologinnen und Dermatologen aus Niedersachsen sowie Dokumentationskräfte, medizinische Dokumentationsassistentinnen und -assistenten, medizinische Fachangestellte und Mitarbeitende im Qualitätsmanagement in Hautarztpraxen sowie Ärztinnen, Ärzte und Mitarbeitende aus anderen Einrichtungen, die Patientinnen und Patienten mit Hauttumoren diagnostizieren, behandeln und untersuchen.
Es gilt eine geänderte Meldepflicht für nicht-melanozytäre Hautkrebsarten bestimmter Histologien sowie fortgeschrittene Plattenepithelkarzinome. Wenn Sie solche Hauttumoren ab dem 20. September 2023 erstmals diagnostizieren, sind für diese Erkrankungen die Diagnose, die Diagnosesicherung, Therapien und Verlaufsuntersuchungen meldepflichtig an das KKN. Dies betrifft Plattenepithelkarzinome, wenn bei Diagnose ein TNM-Stadium T3-4 oder N1-3 oder M1 vorliegt, sowie weitere spezifische Histologien.
Für frühe Plattenepithelkarzinome, Basaliome und weitere prognostisch günstigere Hauttumore reicht wie bisher eine Diagnosemeldung an das EKN.
Nicht-melanozytäre Hauttumore mit einer ungünstigen Prognose zählen nach dem Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten zu den für die klinische Krebsregistrierung meldepflichtigen und vergütungsrelevanten Diagnosen. Ihre Aufwandsentschädigung erhalten Sie vom KKN entsprechend der Meldevergütungsvereinbarung.
Sollten Sie Fragen haben, empfehlen wir Ihnen unsere Dermatologie-Webseminare im Oktober 2023. Melden Sie sich am besten gleich an und bringen Sie Ihre Fragen zum Seminar mit.
Wir sehen und hören uns
Ihr KKN-Team