KKN-News | September 2023

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Liebe Leserinnen und Leser,

im heutigen Newsletter wenden wir uns vordergründig an Dermatologinnen und Dermatologen aus Niedersachsen sowie Dokumentationskräfte, medizinische Dokumentationsassistentinnen und -assistenten, medizinische Fachangestellte und Mitarbeitende im Qualitätsmanagement in Hautarztpraxen sowie Ärztinnen, Ärzte und Mitarbeitende aus anderen Einrichtungen, die Patientinnen und Patienten mit Hauttumoren diagnostizieren, behandeln und untersuchen. 

Es gilt eine geänderte Meldepflicht für nicht-melanozytäre Hautkrebsarten bestimmter Histologien sowie fortgeschrittene Plattenepithelkarzinome. Wenn Sie solche Hauttumoren ab dem 20. September 2023 erstmals diagnostizieren, sind für diese Erkrankungen die Diagnose, die Diagnosesicherung, Therapien und Verlaufsuntersuchungen meldepflichtig an das KKN. Dies betrifft Plattenepithelkarzinome, wenn bei Diagnose ein TNM-Stadium T3-4 oder N1-3 oder M1 vorliegt, sowie weitere spezifische Histologien.

Für frühe Plattenepithelkarzinome, Basaliome und weitere prognostisch günstigere Hauttumore reicht wie bisher eine Diagnosemeldung an das EKN.

Nicht-melanozytäre Hauttumore mit einer ungünstigen Prognose zählen nach dem Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten zu den für die klinische Krebsregistrierung meldepflichtigen und vergütungsrelevanten Diagnosen. Ihre Aufwandsentschädigung erhalten Sie vom KKN entsprechend der Meldevergütungsvereinbarung.

Sollten Sie Fragen haben, empfehlen wir Ihnen unsere Dermatologie-Webseminare im Oktober 2023. Melden Sie sich am besten gleich an und bringen Sie Ihre Fragen zum Seminar mit.

Wir sehen und hören uns
Ihr KKN-Team


Geänderte Meldepflicht bei Hautkrebs

... mit Erstdiagnose ab 20. September 2023

Wir bieten drei Schulungstermine im gewohnten 1-stündigen online Format an:

- am Donnerstag, 5. Oktober 2023, 14 Uhr
- am Mittwoch, 11. Oktober 2023, 13 Uhr
- am Dienstag, 17. Oktober 2023, 11 Uhr.

Das Webseminar erläutert die erweiterte Meldepflicht für nicht-melanozytäre Hauttumore und den erforderlichen Meldungsumfang an das KKN und das EKN. Wir zeigen Ihnen die Unterschiede auf, so dass Sie genau wissen, welche Angaben in welchem Fall zu melden sind. Praxisbeispiele und der Blick ins Melderportal festigen Ihr Wissen und bereiten Sie auf eine effiziente Meldungsabgabe vor.

Mitarbeiterinnen aus dem KKN und dem EKN leiten Sie durch das Webseminar und beantworten gern alle Ihrer Fragen.


Haben Sie Fragen?

Wir sind für Sie da.

Wie immer an dieser Stelle ermuntern wir Sie, bei Fragen, Unklarheiten oder auch Anregungen zum Thema klinische Krebsregistrierung in Niedersachsen auf uns zuzukommen.

Ihr KKN-Team



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KLINISCHES KREBSREGISTER NIEDERSACHSEN

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